Liebe Glaubensgeschwister im Islam, Ebenfalls gehört zu den Beweisen, dass At-Tawassul erlaubt ist, die Überlieferung von Al-Bukhâriy und Muslim, über Abi ^Abdir-Rahmân ^Abdillâh ibni ^Umar ibnil Khattâb (möge Allâh ihnen gnädig sein). Er sagte: Ich hörte wie der Gesandte Gottes (sallallâhu ^alâyhi wasallâm) folgendes sagte: Sinngemäß: Drei Personen (von der damaligen Gemeinschaft) waren gemeinsam unterwegs. Diese haben sich dann ausgeruht und sind in eine Höhle reingegangen. Doch ein Fels fiel vom Berg herab und schloss die drei in der Höhle ein. Dann sagten sie: „Nichts kann uns aus dieser Klemme weiter helfen außer, dass wir Allâh mittels unserer guten Taten um Hilfe flehen. Bis hier der Hadîth. Weiter ist in diesem Hadîth, dass jeder einzelne von ihnen dann ein Bittgebet mittels seiner guten Taten gemacht hat. Daraufhin hat der Höhlen-Ausgang sich immer mehr und mehr geöffnet. Bei jedem Bittgebet mit At-Tawassul öffnete sich eine größere Lücke bis Sie schließlich heraus kommen konnten. Lieber Geschwister. Wenn doch das Bittegebet mittels seiner guten Taten im Islam zugelassen ist (At-Tawassul bi A^mâl As-Sâlihâh) warum sollte dann das Bittgebet mittels der heiligen Persönlichkeiten verboten sein?! Wie z.B. die Propheten (möge Allâh ihnen gnädig sein)?! Dieses hier reicht eigentlich als Beweis aus, wenn es keinen anderen Beweis gäbe der uns zeigt, dass es erlaubt ist At-Tawassul mittels der Propheten der Heiligen zumachen. Und Allâh, der über alles Erhabene, ist der Allwissende und der Weiseste.